Und dies ist die Antwort. Sie ist interessant (vor allem "Zur Erklärung"), einiges ist aber auch ziemlich skurril (vor allem , dass der Datenschuztbeauftragte nun seinerseits zurückverweist auf die Schulleitung):
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Sehr geehrter Herr Graef,
für den datenschutzkonformen Einsatz von Softwareprodukten ist allein die Schulleitung ihrer Schule verantwortlich und somit auch für die Herausgabe von Einwilligungsformularen etc. sowie für die Auskunft zu datenschutzrechtlichen Informationen. Daher möchte ich Sie höflich bitten, Ihre Fragen an die dortige Schulleitung zu richten.
Zu den Einwilligungserklärungen muss die Schule Ihnen Informationen gem. Art.13 DSGVO aushändigen. Diesen sollten bereits wesentliche Aspekte Ihrer Fragen zu entnehmen sein. Bei MS365 sind weitere Informationen den OnlineServiceTerms zu entnehmen.
https://www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/products.aspxDie Schulen haben von mir eine datenschutzrechtliche Stellungnahme als Beratung zum genannten Produkt bekommen, die sie entsprechend informiert. Gern können Sie die Schulleitung Ihrer Schule um Einsichtnahme vor Ort bitten.
Zur Erklärung:
Die Stadt stellt die Produktfamilie Logineo nicht bereit, dies tut das Land NRW (zusammen mit KRZN und AWS). Die Stadt Köln stellt andere Produkte wie moodle und KiksChat bereit. Eine Videolösung stellen derzeit weder Land noch Kommune bereit, gleichzeitig sind Schulen per Landesmail gehalten, adäquate Lösungen bereit zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Peitzmeier
Datenschutzbeauftragter für die Schulen der Stadt Köln; Schulamt für die Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln<https://outlook-web.st
adt-koeln.de/owa/UrlBlockedError.aspx>
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}